Risikoprüfung bei der Privaten Krankenversicherung
In Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung eine Gesundheits- bzw. Risikoprüfung. Das ist einer der Hauptgründe, weshalb die private Krankenversicherung oft bessere Leistungen als die GKV anbietet und gleichzeitig die Beiträge günstiger sind. Ob jemand in der PKV versichert werden kann entscheiden die Risikoprüfer der Gesellschaften. Grundsätzlich haben die Versicherungen das Interesse möglichst gesunde Personen aufzunehmen, da sie Beitragsstabilität des Kollektivs nicht gefährden wollen. Das heißt, dass die Gesellschaften mit hohem Risiko ablehnen müssen. Daher ist es gar nicht so einfach in die Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Was bedeutet vorvertraglicher Anzeigepflicht?
Wer eine private Krankenversicherung abschließt sollte wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig die Gesundheitsfragen beantworten. So ist es zu empfehlen auf ärztliche Unterlagen, Arztberichte, Gutachten und Befunde zurückzugreifen anstatt auf Erinnerungen. Denn der Versicherer hat die Möglichkeit nicht im vollen Umfang zu leisten, wenn der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht § 19 Abs. 1 VVG verletzt. Grundsätzlich gilt, wenn der Versicherte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet ist die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht im Sinne § 19 Abs 1 VVG regelt, dass der Antragsteller, bevor eine Versicherungsvertrag abgeschlossen wird z.B. eine private Krankenversicherung alle relevanten Gefahrenumstände und Risikofaktoren der Gesellschaft mitteilen muss.
Mehr über das Thema vorvertragliche Anzeigepflicht und Ihre Konsequenzen erfährst Du hier.
Gestaltungsmöglichkeiten der Versicherer
Kommt es bei einer Antragsstellung oder bei der Risikoprüfung zu gesundheitlichen Risiken, so gibt es zwischen der Annahme und Ablehnung auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gesellschaften können Beitragszuschlag, Leistungsausschluss oder Leistungseinschränkung verlangen.
Beitragszuschlag
Sollte eine bereits bestehende Vorerkrankung mitversichert werden, kann der Versicherer einen prozentualen oder absoluten Beitragszuschlag auf den Tarif erheben. Die Höhe des Zuschlages kann bis zu 100 % vom Risikoprüfer veranschlagt werden. Hier kommt es auf die Prognose oder Krankheitsbild an. (Siehe Hashimoto-Thyreoiditis, Zuschlag 17 %)
Risikozuschlag einer Gesellschaft
Leistungsausschluss
Bestimmte Leistungen von den Versicherungen werden ausgeschlossen. Einzelne gesundheitliche Risiken wie chronische Erkrankungen oder auch Allergien können abgelehnt werden, da sie höhere erwartenden Kosten entstehen können.
Bestehende Krankheiten, welches aktuell und klar abgrenzbar sind, welches nach einem operativen Eingriff geheilt sind (z.B. Schwangerschaft, Mandelentzündung oder Blinddarmentzündung)
Leistungseinschränkung
Tarifen mit Zahnleistungen gibt es z.B. Zahnstaffelungen. Dabei werden diese tariflichen Leistungen z.B. in den ersten 5 Jahren begrenzt wie 1. Kalenderjahr bis 1.000 €, 2. Kalenderjahr bis 2.000 €, 3. Kalenderjahr bis 3.000 €, 4. Kalenderjahr bis 4.000 €, 5. Kalenderjahr bis 5.000 € danach unbegrenzt.
Ablehnung
Das Ergebnis einer Risikoprüfung kann im schlechtesten Falle auch eine Ablehnung mit sich bringen. Diese können gegeben falls eine vorläufige „Nichtversicherbarkeit“ darstellen. Auch wenn der Kunde sich gesund fühlt oder meint, dass es eine Kleinigkeit ist, beruhen sich diese Entscheidungen immer auf Erfahrungswerte und medizinischen ErkenntnissenAblehnungsschreiben einer Gesellschaft
Die wichtigsten Ablehnungs-Diagnosen
Bei diesen Diagnosen erfolgt in der Regel eine Ablehnung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit!), sofern sie noch bestehen oder in den im Antrag abgefragten Zeiträumen ärztlich untersucht oder behandelt wurden:
- Arztbesuche: letzte 3 Jahre
- Psychotherapie, Operationen und Krankenhausaufenthalte: je nach Versicherungsgesellschaft letzte 5-10 Jahre
A
Aids
Alkoholismus
Alzheimer Krankheit
Amyloidose (Gewebsentartung)
Aneurysma (Gefäßerkrankung)
Anfallsleiden
Angina Pectoris (Herzerkrankung)
Angstzustände / Angstneurose
Anorexie (Magersucht)
Aplastische Anämie (Knochenmarksschädigung)
Apoplexie (Schlaganfall)
Arterielle Verschlusskrankheit
Arteriosklerose
Arthrose der großen Gelenke
Asthma (astmoide Bronchitis)
Autismus (Schizophrenie)
B
Bandscheibenvorfall
Bauchspeicheldrüsenerkrankung*
Bechterewsche Krankheit
Beinverkürzung > 3 cm
Bluterkrankheit (Hämophilie)
Bluterkrankungen
Bronchiektasen (bleibende Bronchienerweiterung)
Brustkrebs
Bulimie (Ess-Brech-Sucht)
Bypass-Operation
C
Ca (Carzinom, Krebs: alle Formen)*
Cerebralskerose (Arterienverkalkung der Hirnarterien) / zerebrale Anfälle
Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, etc.)
Chronische Gastritis
Chronische Lungenentzündung
Colitis ulcerosa (chronische Darmentzündung)
Coxarthrose (Hüftgelenkserkrankung)
D
Darmentzündung, chronisch
Demenzerkrankungen / Morbus Alzheimer
Depression
Diabetes („Zucker“), insulinpflichtig
Down-Syndrom (Mongolismus)
Drogenabhängigkeit (wenn nicht länger als 10 Jahre zurückliegend)
E
Encephalitis (Gehirnentzündung)*
Encephalitis dissementia (multiple Sklerose)
Epilepsie
F
Fallsucht (Epilepsie)
Fettleber
Fibromyalgie
G
Gangrän („Brand“)
Gastritis in der chronisch rezidiven Form
Gefäßsklerose
Gehirnentzündung
Geisteskrankheiten
Geschlechtskrankheiten
Gicht
Glomerlonephritis (Nierenerkrankung )
Grand mal (Anfallsleiden)
H
Hämophilie
Harnröhrenverengung / Stenose
Hemiparese (Halbseitenlähmung)
Hepatitis C, D, E
Herzinfarkt
Herzklappenfehler
Herzschrittmacherimplantat
Hirngefäßerkrankungen (Gehirnblutung, Halbseitenlähmung Schlaganfall)
Hirnschlag
HIV-Infektion
Hypertonie (Bluthochdruck) in der schweren Form, d. h. systolischer Wert> 200, diastolischer > 115
Hysterie (Geisteskrankheit)
I
Immunschwäche (HIV)
Immunabwehrschwäche
Insult, apoplektischer (Schlaganfall)
J
Jugenddiabetes
K
Karzinom (Krebs: alle Formen)*
Kinderlähmung
Kolitis ulcerosa (chron. Darmentzündung)
Koronare Herzerkrankung (Angina Pectoris)
Krampfanfall
Krebs (alle Formen)*
L
Lähmung
Leberleiden / Leberschaden (chronisch) / Leberzirrhose
Leukämie (Blutkrebs)
Lues (Geschlechtskrankheit)
Lungenembolie
Lungenemphysem
Lungenfibrose
Lymphom, malignes
M
Magengeschwür / Magenkrebs
Mammakrebs (Brustkrebs)
Manie (Wahnsinn)
Medikamenten- und Drogenabhängigkeit
Melanom, malignes (bösartige Hautgeschwulst)*
Metastasen (bösartige „Tochtergeschwülste“)
Mitralklappenfehler / Mitralklappenstenose
Mongolismus
Morbus Basedow (Schilddrüsenerkrankung)
Morbus Bechterew (chron. Wirbelsäulenerkrankung)
Morbus Boeck (Sarkoidose)
Morbus Crohn (chron. Darmentzündung)
Morbus Hodgkin (Lymphdrüsenerkrankung)
Morbus Parkinson (Schüttellähmung)
Morbus Scheuermann (Knochenerkrankung)
Mucoviszidose
Multiple Sklerose (MS)
Muskelschwund / Muskeldystrophie
Myokardinfarkt
N
Nekrose (Absterben von Organen)
Nephritis, chronisch (Nierenentzündung)
Netzhautablösung
Neurose (Verhaltensstörung)
Niereninsuffizienz
O
Oesophagus -Varizen
Osteomyelitis (Knochenmarksentzündung)
Ohrgeräusche (Tinnitus)*
P
Paranoia (Wahnsinn)
Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung)*
Parese (Lähmung)
Parkinsonsche Krankheit
Persönlichkeitsstörung
Phobie (Angstreaktion)
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Polyneuritis
Polyneuropathie
Polyradikulitis
Primär chronische Polyarthritis (PCP)
Prolaps (Bandscheibenvorfall)
Psychomotorische Anfälle
Psychose (Geisteskrankheit)
Q
Querschnittslähmung
R
Reinfarkt
Rheumatismus
Rheumatoide Arthritis, Chronische Polyarthritis
Rückenmarksentzündung/Rückenmarkslähmung
S
Sarkoidose II und III (Morbus Boeck, Lungenerkrankung)*
Sarkom (bösartiger Knochentumor)
Schizophrenie
Schlafapnoe /-krankheit
Schlaganfall / Apoplexie
Schrumpfleber/ Schrumpfniere
Schüttellähmung (Parkinsonsche Krankheit)
Schwachsinn
Seminom (bösartige Hodengeschwulst)*
Spinale Kinderlähmung
Staublunge
Sterilität (nicht durch Sterilisation)
Sucht (alle Formen)
Syphilis (Geschlechtskrankheit)
T
Tinnitus (Ohrgeräusche)*
Trisomie (Chromosomen-Anomalie)
Trunksucht
Tuberkulose (TBC)*
U
Übergewicht bis 39,9% (BMI) mit Hypertonie / Bluthochdruck
Übergewicht über 39,9% (BMI)
Unfruchtbarkeit (nicht durch Sterilisation)
Untergewicht unter 16,7% (BMI)
Hinweis: bei Gewicht gelten für Kinder und Jugendliche gesonderte Grenzen.
V
Verhaltensstörung
Versagenszustand
Verschlusskrankheit (Gefäße)
Verwirrtheitszustand
W
Wahnsinn
Wasserkopf
Z
Zahnlücken (mehr als 3 fehlende Zähne)
Zerebrale Kinderlähmung
Zerebralparese
ZNS – Erkrankung (ZNS = Zentrales Nervensystem)
Zuckerkrankheit (Diabetes), insulinpflichtig
Zwangsneurose
Zystische Fibrose (erbl. Stoffwechselstörung / Mukoviszidose)
Bei Behandlung innerhalb der letzten drei Jahre ist Annahme nicht möglich. Danach Einzelentscheidung durch den Risikoprüfer (eventuell ist eine Annahme mit einem Beitragszuschlag möglich).