Chencoaching

Dieses Bild zeigt das Logo von Chencoaching, sie sind Finanzberater, Finanzcoaches, PKV Spezialisten, KAI Spezialisten, IAA Spezialisten und Team Coaches in Hamburg,Berlin,Rostock und Bremen
 

Dehua Chen
Spezialist für private Krankenversicherung
Stand: 26.10.2020

Gesundheitliche Zusatzerklärungen 

Hast Du Dich für eine private Kranken- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden, dann geht es im nächsten Schritt darum, einen Antrag bei den Gesellschaften zu stellen. Im Rahmen der Antragstellung kommen in der Regel Fragen nach gesundheitlichen Vorerkrankungen auf. Die Gesellschaften brauchen diese Informationen um zu überprüfen, inwiefern der Antragsteller versicherbar ist. Diese Überprüfungen werden in Form von Fragebögen durchgeführt.

Um unsere Kunden optimal bei der Antragsvorbereitung zu unterstützen, haben wir von Chen Coaching gesundheitliche Fragebögen zu den häufigsten Vorerkrankungen vorbereitet, die für die Gesellschaften relevant sind. Diese Fragebögen können universell für alle Gesellschaften angewendet werden. Lade Dir die auf Dich zutreffenden Formulare runter oder fülle sie bequem direkt in der PDF-Datei aus. Bitte beachte die Zeiträume, auf die sich die Fragen beziehen! Die Gesellschaften wollen nicht Deine gesamte Gesundheitshistorie, sondern nur die für die gefragten Zeiträume.

Oftmals fragen die Gesellschaften neben den Fragebögen nach ärztlichen Befunden, die im Zusammenhang mit einer Vorerkrankung stehen (Beispiele: Attest, Arztdiagnose, Berichte oder Befunde). Bitte füge sie direkt dem Antrag bei oder fordere sie von Deinem Arzt ein. Sehr zu empfehlen ist ein Attest welches belegt, dass durch die Vorerkrankung(en) nach ärztlichen Einschätzungen kein erneutes Auftreten dieser oder Folgebeschwerden und Komplikationen zu rechnen sind. Konkret heißt dies, es besteht keine Rezidiv Gefahr. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann sich dies positiv auf die Antragstellung auswirken. 

Wichtig

Bitte lass Dich im PKV Bereich immer umfassend beraten.

Mit der Beratung kommst Du viel sicherer und schneller ans Ziel. Es ist deutlich umfassender als die Informationen, die Online hier zur Verfügung stehen! Buche jetzt Deinen kostenfreien Beratungstermin.

Was ist noch zu beachten?

Jeder Patient hat eine Krankenakte, in dem alle ärztlichen Behandlungen aufgezeichnet sind. Grundsätzlich hat jeder nach § 630 g BGB das Recht, Einsicht in seine Krankenakte zu fordern. Es ist empfehlenswert dies zu tun. Einerseits wird vermieden, dass eine Vorerkrankung vergessen wird die schon etwas länger zurückliegt. Andererseits kann eine Abrechnungs- oder Fehldiagnose frühzeitig erkannt werden. Das sind ärztliche Behandlungen, die nicht der Realität entsprechen. Diese finden sich leider häufig in den Krankenakten oder Patientenquittungen wieder.

 

Welche Auswirkung hat das für Dich als Versicherungsnehmer?

Du als Antragsteller bist bei der Antragstellung gemäß der vorvertraglichen Anzeigepflicht § 19 Abs. 1 VVG verpflichtet, alle vorhandenen Vorerkrankungen und stattgefundenen Behandlungen wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig anzugeben und dem Versicherer mitzuteilen. Dies geschieht durch die Fragebögen bzw. Formulare. Der Versicherer hat die Möglichkeit nicht im vollen Umfang zu leisten, wenn der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Ärgerlich ist es dann, wenn in der Krankenakte weitere Behandlungen und Diagnosen aufgeführt sind, die nicht der Realität entsprechen und von denen Du als Patient nichts weißt. Deswegen ist es sinnvoll, Deine Akte vorher anzufordern und zu überprüfen. Die Diagnosen werden in der Krankenakte mit den sog. ICD10 Codes verschlüsselt. Es ist daher sinnvoll sich vorher ein Basic Verständnis für diese anzueignen.

Hier sind einige Zusatzkennzeichen für Diagnosesicherheit, auf die Du im ambulanten Bereich achten solltest:

V  für eine Verdachtsdiagnose

G  für eine gesicherte Diagnose

A  für eine ausgeschlossene Diagnose

Z  für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose

Hast Du bei der Überprüfung Deiner Akte mögliche Fehldiagnosen entdeckt, so notiere sie Dir zusammen mit einer Begründung, warum diese Deiner Meinung nach nicht der Wahrheit entsprechen. Was ist aus Deiner Sicht der korrekte Sachverhalt und wer könnte dies für Dich bezeugen?

Wir unterstützen Dich in jedem Schritt Deiner Antragstellung. Mit diesen Informationen ist es uns möglich vorab für Dich zu prüfen, inwiefern sich die Fehldiagnose auf Deine Antragsstellung und später im Leistungsfall möglicherweise auswirken kann.

Möchtest Du wissen ob das auch auf Dich zutrifft? Und was Du dagegen tun kannst?

Dann vereinbare noch heute Deinen Videotermin.


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